Weil Irans Ajatollah Chomeini den Roman „Satanische Verse“ von Salman Rushdie blasphemisch fand, verfügte er eine Fatwa, dass Salman Rushdie getötet werden sollte. Die meisten Fatwas beschäftigen sich jedoch mit Alltagsfragen. Foto: Nabil Ismail/AFP

Fatwas sind für alle da

Zählt es, wenn ich versehentlich in die falsche Richtung bete? Darf ich mit Koran-App aufs Klo? Wie das Internet in islamischen Glaubensfragen berät.

Wahrscheinlich hätte es Salman Rushdie deutlich leichter im Leben gehabt, wäre das Internet einfach mal 20 Jahre früher erfunden worden. Vielleicht hätte der Schriftsteller dann gar nicht untertauchen müssen, bloß weil Irans Ajatollah Chomeini den Roman „Satanische Verse“ blasphemisch fand und eine Fatwa verfügte, wonach Salman Rushdie getötet gehöre. Womöglich wäre der Ajatollah für diesen Unsinn schlicht ausgelacht worden.

Der Begriff Fatwa gilt seit Chomeinis Mordaufruf im Westen als Synonym für „Todesurteil“. Tatsächlich handelt es sich um kein Urteil, sondern um die unverbindliche Einschätzung eines islamischen Gelehrten zu einem konkreten Sachthema. Ein Gutachten quasi. Zu jeder Frage kann es dutzende, ja hunderte Fatwas geben, die sich zudem oft widersprechen. Jeder Muslim soll selbst entscheiden, welche Meinung er am plausibelsten findet. Womit wir beim Internet sind. Denn wo bitte könnte man sich besser über kontroverse, fragwürdige und manchmal hanebüchene Standpunkte austauschen? Na eben.

Darf eine Frau einem fremden Mann online Smileys schicken?

In der muslimischen Welt sind sogenannte Fatwa-Foren extrem populär. In ihnen werden, nach Themenbereichen sortiert, alle Fatwas gesammelt. Ratsuchende, die für ihr Problem keine Lösungsvorschläge finden, stellen einfach eine neue Frage. Eine ganze Schar Gelehrter wird antworten.

Forscherin der Foren. Mirian Seyffarth über Fatwas im Netz.

Die deutsche Islamwissenschaftlerin Miriam Seyffarth hat mehrere Fatwa-Foren untersucht und auf der re:publica einen unterhaltsamen Vortrag zum Thema gehalten.

Zu den meistgeklickten Foren zählt islamqa.info. Die Gutachten dort sind auf Arabisch, Englisch, Deutsch und 13 weiteren Sprachen abrufbar. Die Bandbreite ist enorm: Zählt es, wenn ich aus Versehen in die falsche Richtung bete? Darf eine Frau einem fremden Mann online Smileys schicken? Kann man sein Smartphone mit auf die Toilette nehmen, wenn sich auf ihm eine Koran-App befindet?

Der heilige Gruß

Ein Nutzer schreibt, im Haus seines Großvaters lebe ein Papagei. Der grüße ständig mit as-salamu ’alaikum, Friede sei mit dir. Der Nutzer will wissen: Darf ich diesen religiösen Gruß erwidern? Bin ich gar dazu verpflichtet? Hier sind sich die Fatwa-Schreiber in ihrer Ablehnung einig. Der Papagei meine ja nicht wirklich, was er da plappere. Es handele sich somit lediglich um eine Abfolge von Geräuschen aus dem Mund eines Vogels.

Kniffliger wird es, wenn ein Radiomoderator as-salamu ’alaikum sagt. Ist es eine Livesendung, sollten die Hörer, egal ob daheim oder im Auto, den Gruß erwidern. Bei einer Aufzeichnung ist das nicht angebracht. 14 000 Fatwas hat islamqa.info bislang dokumentiert. Für manche Lebensbereiche braucht es dringend weitere Gutachten. Die Kategorie „Anstandsregeln beim Niesen“ ist noch komplett leer.

Die Demokratisierung des Glaubens per Shitstorm

Islamwissenschaftlerin Miriam Seyffarth fand bei ihren Untersuchungen Erstaunliches heraus: Immer wieder geschieht es, dass prominente Gelehrte mit ihren Tipps Empörung auslösen – und dafür Shitstorms ernten. Wie Muhammad Salih al Munajjid. Auf Twitter hat der Saudi 1,2 Millionen Follower, doppelt so viele wie Jan Böhmermann. Al Munajjid schrieb eine Fatwa, laut der es verboten sei, Schneemänner zu bauen. Al Munajjid bekam derart viel Häme ab, dass er seine Fatwa revidierte: Schneemänner gehen in Ordnung, heißt es nun, sofern die Gesichter wenig Details enthalten. Fatwa-Foren sind ein wunderbares Beispiel für Schwarmintelligenz und die Macht der Crowd. Weil man die Gutachten online leicht vergleichen kann, müssen sich die Obrigkeiten Mühe geben. Irans aktueller geistlicher Führer Ajatollah Chamene’i etwa hat eine Fatwa verfasst, die absolut mehrheitstauglich sein dürfte: „Die Moschee ist kein Ort für Sport und Sportübungen.“

Diese Kolumne ist in gedruckter Form im Sonntags-Magazin des Tagesspiegels erschienen. Sie können ihm auf Twitter unter @TSPSonntag folgen.